top of page

FAQ

  • Was ist Verschleppung?
    Verschleppung bezeichnet im rechtlichen Kontext die widerrechtliche oder unrechtmäßige Verbringung einer Person an einen anderen Ort oder in ein anderes Land. Im Zusammenhang mit Zwangsheirat und Familiengewalt kann Verschleppung bedeuten, dass jemand gegen seinen Willen oder durch Vorspiegelung falscher Tatsachen von der eigenen Familie an einen anderen Ort gebracht wird, um sie zu einer Ehe zu zwingen oder um sie von Hilfe fernzuhalten. Die Rückkehr wird in den meisten Fällen dadurch verhindert, dass der betroffenen Person die Reisedokumente, das Geld und das Handy weggenommen werden. Eine Verschleppung kann als Mittel der Kontrolle, Ausbeutung oder Bestrafung eingesetzt werden. Verschleppung geht oft mit schwerwiegenden Verletzungen der persönlichen Freiheit und körperlichen Unversehrtheit einher, was möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Opfer von Verschleppung brauchen oft dringend Hilfe und Schutz, um aus dieser Situation herauszukommen und ihre Rechte zurückzubekommen. Für mehr Informationen bezüglich Sicherheitsmaßnahmen können Sie unter „Beratung für Bedrohte und Betroffene“ entnehmen.
  • Was ist Familiengewalt?
    Familiengewalt bezieht sich auf jegliche Form von physischer, psychischer oder emotionaler Gewalt, die innerhalb einer Familie oder Gemeinschaft ausgeübt wird, um Kontrolle über Familienmitglieder auszuüben oder um sie zu bestrafen. Eine Verschleppung, insbesondere eine Heiratsverschleppung ist eine Form von Familiengewalt. Die Familie kann sehr stark zusammenhalten, um die Gewalt sowohl im Inland als auch im Ausland auszuüben. Dies geschieht oft durch ein Netzwerk von Vertrauten, das es ermöglicht, die Kontrolle über das Opfer aufrechtzuerhalten und die Umsetzung der Zwangsmaßnahmen zu gewährleisten. Dabei können verschiedene Formen der Gewalt eingesetzt werden, darunter körperliche und psychische Gewalt, Drohungen, Einschüchterung, Isolation, Kontrolle, sozialer Druck und finanzielle Abhängigkeit.
  • Was ist Heiratsverschleppung?
    Eine Heiratsverschleppung ist eine Form von Zwangsheirat, bei der eine Person gegen ihren eigenen Willen ins Ausland verbracht, in eine Ehe gezwungen und meistens dort zurückgelassen wird. Dies geschieht oft durch Drohungen, Gewalt oder Manipulation seitens der Familie, der Community oder Netzwerk von Vertrauten. Die Vorbereitungen zu einer Zwangsheirat im Ausland werden zumeist bereits im Inland getroffen. Aufgrund der Schwierigkeiten, sich im Ausland gegen eine Zwangsverheiratung zu wehren, werden Jugendliche oft dorthin gelockt. Dies geschieht, da die Familie und Verwandtschaft dort leichter durch psychische und physische Gewalt ein „Ja“ erzwingen können. Eine Heiratsverschleppung kann besonders dann erfolgen, wenn eine verbotene Liebesbeziehung aufgedeckt wurde, wenn die betroffene Person zuvor Heiratsvorschläge der Eltern abgelehnt hat oder die Kontrolle über den Jugendlichen im Inland schwer möglich ist. Diese Vorgehensweise wird von vielen Familien als angemessene Disziplinierungsmaßnahme angesehen.
  • Ist Heiratsverschleppung strafbar?
    Eine Heiratsverschleppung ist gemäß § 106a Abs 2 StGB strafbar. Selbst wenn keine Zwangsverheiratung im Ausland stattfindet, stellt Heiratsverschleppung eine Straftat dar. § 106a StGB besagt folgendes: (1) Wer eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung oder Drohung mit dem Abbruch oder Entzug der familiären Kontakte zur Eheschließung oder zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Person in der Absicht, dass sie in einem anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, zur Eheschließung oder zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft gezwungen werde (Abs. 1), durch Täuschung über dieses Vorhaben verleitet oder mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung oder Drohung mit dem Abbruch oder Entzug der familiären Kontakte nötigt, sich in einen anderen Staat zu begeben, oder sie mit Gewalt oder unter Ausnützung ihres Irrtums über dieses Vorhaben in einen anderen Staat befördert. (3) § 106 Abs. 2 gilt sinngemäß.
  • Was ist eine Disziplinierungsmaßnahme im Kontext von Verschleppung?
    Im Kontext von Verschleppung bezieht sich eine Disziplinierungsmaßnahme auf eine Handlung oder einen Zwang, der darauf abzielt, die verschleppte Person zu kontrollieren oder zu disziplinieren. Wenn Eltern oder Familienmitglieder ihr eigenes Kind bei Verwandten im Ausland lassen, deutet dies oft aus ihrer Perspektive auf eine bestimmte Erziehungsvorstellung hin. Die festgehaltene Person ist oft bei Verwandten oder Familienmitgliedern gefangen und erlebt ein Leben, das von Unterdrückung und Missbrauch geprägt ist. Wenn Kinder und Jugendliche mit dieser Absicht ins Ausland gelockt werden und sie plötzlich aus ihrem bisherigen sozialen Umfeld gerissen werden, stellt dies oft eine Gefährdung des Kindeswohls dar.
  • Wer ist von Verschleppung im Kontext von Familiengewalt betroffen?
    Im Kontext von Familiengewalt und Verschleppung können Familienmitglieder mit Migrationsgeschichte besonders betroffen sein. Dies umfasst in erster Linie Ehefrauen, die Drittstaatsangehörige oder Konventionspassinhaberinnen sind, Jugendliche und auch erwachsene Familienmitglieder, die Opfer von Zwangsheirat oder anderen Formen von Kontroll- und Machtmissbrauch innerhalb der Familie sind. Eine Verschleppung kann besonders dann erfolgen, wenn eine verbotene Liebesbeziehung aufgedeckt wurde, der Lebensstil den familiären Vorstellungen nicht entspricht, die Kontrolle über das Familienmitglied im Inland schwer möglich ist oder Familienmitglieder im Frauenhaus oder in einer Kriseneinrichtung kurzfristig untergebracht waren. Meistens sind Mädchen und Frauen betroffen. Personen anderer Geschlechter können ebenfalls betroffen sein und kommen aus unterschiedlichen kulturellen und sozialen Hintergründen.
  • Welche Folgen hat eine Verschleppung auf die festgehaltene oder zurückgelassene Person?
    Die Auswirkungen des Festhaltens durch Familienmitglieder im Ausland können verheerend sein. Die festgehaltene Person erlebt oft Gewalt, darunter ein Gefühl der Gefangenschaft, der Isolation und der Hilflosigkeit. Ihre grundlegenden Bedürfnisse nach Freiheit, Autonomie und Selbstbestimmung werden verletzt, was zu schwerwiegenden psychischen und emotionalen Folgen führen kann. Es ist wichtig zu betonen, dass das Festhalten durch Familienmitglieder nicht akzeptabel ist und als Form des Missbrauchs betrachtet werden sollte. Oft geht es bei diesem Machtmissbrauch um die Durchsetzung eigener Interessen oder Wünsche auf Kosten des Wohlergehens der festgehaltenen Person. Ein plötzlicher Abbruch des bisherigen sozialen Umfelds sollte genau abgeklärt werden, da viele Jugendliche im Ausland zur Umerziehung eingesperrt werden könnten. Das Ziel der Familie ist es, den Willen der Person zu brechen, um sie gefügig zu machen oder ihre Ausreise zu verhindern.
  • Was ist die "Eine-Chance-Regel"?
    Die „Eine-Chance-Regel“ bezieht sich darauf, dass Fachkräfte in bestimmten Berufsfeldern nur eine begrenzte Gelegenheit haben, eine gefährliche oder bedrohliche Situation richtig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Oft haben sie nur einen einzigen Moment, um das Vertrauen einer betroffenen Person zu gewinnen und sie dazu zu ermutigen, Hilfe anzunehmen oder Informationen preiszugeben, die ihre Sicherheit gefährden könnten. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Fachkräfte in diesen Situationen schnell und angemessen handeln, da dies eine Gefährdung abwenden oder sogar das Leben einer gefährdeten Person retten kann. Dies erfordert eine sensible und zielgerichtete Form der Fragestellung und Gesprächsführung, die es ermöglicht weitere Informationen zu erlangen.
  • Was ist eine Kindesentführung durch ein Elternteil?
    Bei einer Kindesentführung durch einen Elternteil, verbringt ein Elternteil das gemeinsame Kind ohne die Zustimmung des anderen obsorgeberechtigten Elternteils oder gegen gerichtliche Anordnungen ins Ausland. Hintergrund einer derartigen Handlung sind oft familiäre Konflikte, Flucht vor Missbrauch oder Trennungen von Elternteilen. Ein wichtiges Instrument zum Schutz vor Kindesentführungen ist das "Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführung". Im Verfahren gemäß dem Haager Übereinkommen geht es nicht darum, die Obsorge zu regeln, sondern ausschließlich darum, das Kind dorthin zurückzubringen, wo es zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Mehr Informationen können Sie unter "Links" entnehmen.
  • Ist der Verein auch für Kindesentführungen zuständig?
    Nein, der Verein ist nicht für Kindesentführungsfälle zuständig. Die Anträge auf Kindesrückführung werden beim österreichischen Bezirksgericht eingereicht. Dort können auch juristische Auskünfte erteilt werden. Bitte wenden Sie sich an die Polizei, das Gewaltschutzzentrum, die Kinder- und Jugendhilfe, die Kinder- und Jugendanwaltschaften oder das Bürgerservice des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).
  • Welche Hotlines und Notrufnummern gibt es?
    Frauenhelpline: +43 800 222 555 Opfernotruf: 0800 112 112 24-Stunden Frauennotruf: 01 71 71 9 Rat auf Draht: +43 1 147 Männerinfo: +43 800 400 777 Männernotruf: 0800 246 247 Polizei: 133 Außenministerium: +43 1 90 1154411 Mehr Informationen können Sie unter "Links" entnehmen.
Writing

Kontaktiere uns

Persönliche Beratung für z.B.: Verschleppung, Familiengewalt oder Zwangsheirat ist nur nach telefonischer Terminabsprache möglich. 

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag
09:00 - 15:00 Uhr

+43 660 800 44 70

Vielen Dank!

bottom of page